Vertragsdesign

Das Vertragsdesign setzt die verschiedenen Ideen und Vorgaben der Vertragsplanung in einen Vertragstext um.

Übersicht Vertragsdesign

Das Vertragsdesign als Bestandteil der Vertragsgestaltung beinhaltet die folgenden Elemente, welche im Einzelfall mehr oder weniger umfangreich ausgestaltet sein können:

  • Checkliste Vertragsdesign
  • Rechtslage prüfen
  • Alternativen ermitteln und ggf. ausarbeiten
  • Textentwurf

Checkliste

Durch eine Checkliste für das Vertragsdesign werden alle relevanten Regelungsbereiche ermittelt und dokumentiert.

Rechtslage

Sodann muss vor der Erstellung des Vertragstextes die Rechtslage geprüft werden. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht sind besondere vertragsrechtliche Regelungen (z. B. für Wirtschaftsverträge oder Medienverträge) zu prüfen. Hinzu kommen ggf. noch weitere rechtliche Rahmenbedingungen welche sich aus unterschiedlichen Gesetzen oder auch der Berücksichtigung der einschlägigen und geltenden Rechtsprechung insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung der BGH ergeben können.

Alternativen

Nach Prüfung der Rechtslage ist das Aktionsfeld abgegrenzt in welchem etwaigen Vertragsgestaltungen angesiedelt werden können. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Vertragsplanung entwickelten Vertragsstrategie ist nunmehr zu prüfen, ob und ggf. welche Alternativen zum angedachten Vertrag existieren. Etwaige Alternativen sind zu bewerten und mit dem ursprünglich angedachten Vertrag zu vergleichen.

Textentwurf

Abschließend ist festzulegen, welche Variante umgesetzt und in einem Textentwurf übergeführt werden soll. Der Textentwurf schließt die Phase des Vertragsdesigns ab.

Bei Textentwürfen kann zunächst auch bereits vorhandene Vertragsstandards zurück gegriffen werden. Diese haben zunächst den Vorteil, dass sie verhältnismäßig schnell beschafft werden können. Als weiterer Vorteil sind die verhältnismäßig niedrigen Kosten zu benennen, die für einen Standardvertrag anfallen.

Nachteilig ist hingegen, dass Vertragsstandards für eine Vielzahl von Verträgen vorbereitet sind. Diese können die Besonderheiten des Einzelfalls daher nicht immer berücksichtigen und ideal umsetzten.

Soweit ohne nähere Prüfung des jeweiligen Sachverhalts und der individuellen Interessenslage ein Standardvertrag eingesetzt wird, kommt als weiterer Nachteil hinzu, dass auch nicht sichergestellt ist, ob und ggf. in welchem Umfang das Vertragswerk dem jeweiligen Regelungsbedarf überhaupt abdeckt. Es wird dann zwar ein „richtiger Vertrag“ verwendet, allerdings ggf. für den „falschen Sachverhalt“. Dies führt ebenso zu fehlerhaften Ergebnissen wie wenn umgekehrt für den „richtigen Sachverhalt“ ein „falscher Vertrag“ benutzt wird. Vor der Verwendung von Standardverträgen sollte deshalb immer sichergestellt sein, dass diese sich auch für den vorgesehenen Einsatz eignen.

Schließlich können Verträge auch umfassend individuell erstellt werden. Zentraler Vorteil eines Individualvertrages ist dessen optimale Abstimmung mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt. Ein Individualvertrag deckt alle relevanten Regelungsbereiche ab und kann ggf. solange überarbeitet werden bis die abschließende Entwurfsfassung exakt den Vorstellungen des Verwenders entspricht. Für die Erstellung von Individualverträgen ist allerdings ein erhöhter Zeit- und damit zugleich ein erhöhter Kostenaufwand zu berücksichtigen. Diese Effekte können teilweise dadurch abgeschwächt werden, dass in geeigneten Fällen Vertragsmuster oder Module verwendet werden, welche dann anschließend individuell modifiziert werden.  

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