Vertragsschluss

Der Vertragsschluss beendet idealerweise den Prozess der Vertragsgestaltung. Er führt zum Abschluss des zuvor verhandelten Vertrages, regelmäßig durch Unterzeichnung des Vertrags. Soweit es nicht zum Vertragsschluss kommt, endet die Vertragsgestaltung mit dem Abbruch der Verhandlungen.

Beim Vertragsschluss als abschließendem Element der Vertragsgestaltung geht der eigentlichen Unterzeichnung des Vertrages ("Signing") ein Prozess der Entscheidungsfindung voraus, in welchem die Parteien festlegen, ob der verhandelte Vertrag in der zuletzt abgestimmten Fassung tatsächlich unterschrieben oder ob die Verhandlungen abgebrochen werden sollen. Diese Entscheidungsfindung kann durchaus anspruchsvoll sein.

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