Das Vertragsrecht regelt die individuellen Rechtsbeziehungen mehrerer Personen untereinander. Dabei gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. die vertraglichen Inhalte können weitgehend individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Allerdings sind auch verschiedene zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, von denen nicht abgewichen werden kann. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen sich verschiedene besondere Verträge, Vertragsarten und Tätigkeiten des Vertragsmanagements unterscheiden.
Vertragsrecht aus Berlin
Wirtschaftsverträge regeln Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gegenstand von Wirtschaftsverträgen können unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen sein. Der Produktbegriff ist dabei weit zu verstehen. Neben physischen Produkten sind oftmals auch Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) Gegenstand von Wirtschaftsverträgen.
Medienverträge regeln Fragen der Kommunikation und Publikation in unterschiedlichen Formen. Diese können sowohl ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden.
Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von Immaterialgüterrechten. Allgemein versteht man unter einer Lizenz die Befugnis, das Immaterialgut eines anderen zu benutzen. Als Immaterialgüter kommen insbesondere Marken, Urheberrechte oder Patente in Betracht. Nachdem es nur sehr wenige gesetzliche Regelungen gibt, werden Lizenzen üblicherweise in individuellen Verträgen, den Lizenzverträgen, geregelt. Hauptpflicht des Lizenzgebers ist es dabei, dem Lizenznehmer die Verwertung des konkreten Rechts zu ermöglichen. Der Lizenznehmers ist dafür zur Zahlung des vereinbarten Lizenzentgelts verpflichtet. Beim Lizenzvertrag sind unterschiedliche Gestaltungsmodelle möglich und üblich. Als Lizenzarten lassen sich dabei insbesondere einfache und ausschließliche Lizenzen unterscheiden.
Hauptpflicht des Lizenznehmers ist die Zahlung des vereinbarten Lizenzentgelts. Hier sind unterschiedliche Gestaltungsmodelle möglich und üblich.