- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Wesentliches Merkmal eines einfachen Markenlizenzvertrags ist die Möglichkeit des Lizenzgebers, die Lizenz mehrfach zu vergeben. Der Lizenznehmer erhält damit lediglich ein nicht-exklusives Recht, die Marke zu nutzen.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Nutzungsgestattung zu einer begleitenden Marke regelt als spezieller Markenlizenzvertrag die Besonderheiten bei der Verwendung von Vor- und Zwischenprodukten im arbeitsteiligen Herstellungsprozess.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Mit einem ausschließlichen Lizenzvertrag als speziellem Markenlizenzvertrag gibt der Lizenznehmer nahezu alle Rechte an der Lizenzmarke aus der Hand. Erst nach Vertragsende (z.B. durch Zeitablauf oder durch Kündigung) ist es für den Lizenznehmer wieder möglich, seine Marke erneut umfassend zu nutzen.
- Von Thomas Jakubczyk, LL.M., RA
Durch den Markenkaufvertrag nach § 27 MarkenG tritt der Erwerber in die rechtliche Stellung des Markeninhabers. Zu unterscheiden ist der Markenkaufvertrag dabei vom Markenlizenzvertrag. Während es beim Markenlizenzvertrag um die Gebrauchsüberlassung einer Marke geht, handelt es sich beim Markenkaufvertrag um eine Übertragung der Marke als solche. Der Markenkaufvertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich schon aus Gründen der Beweisbarkeit die Schriftform.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Nießbrauch ist gem. § 1030 Abs. 1 BGB das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Auch aus Rechten können gem. § 1068 Abs. 1 BGB entsprechende Nutzungen gezogen werden, so dass die Einräumung eines Nießbrauchs an Marken möglich ist.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Der Treuhandvertrag zu einer Marke ermöglicht es einem Treugeber, zeitweise oder dauerhaft nicht als Markeninhaber in Erscheinung zu treten und insoweit unerkannt zu bleiben. Der unmittelbare Markeninhaber hingegen kann durch eine einfache Markenrecherche im öffentlich zugänglichen Register ohne Weiteres kurzfristig identifiziert werden. Dies kann durch einen (Marken-) Treuhandvertrag verhindert werden.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Beim Agenturvertrag über eine Markenkreation liegt der Fokus auf der schöpferischen Tätigkeit des Markenentwurfs.