Was regelt der Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag regelt die Verwertung von literarischen oder musikalischen Werken. Dabei verpflichtet sich der Verfasser (Autor, Komponist) dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichet sich der Verlag zur Honorarzahlung und  zur tatsächlichen Verwertung des Werks. 

Die Parteien können den Inhalt und die Art der Lizenzierung selbst vereinbaren. Werden hingegen keine speziellen Regelungen getroffen, findet das Verlagsgesetz anwendung. 

Weitere Informationen zum Verlagsvertrag...

 

 

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