Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, welche für Unternehmen von Bedeutung sind. Neben unterschiedlichen vertragsrechtlichen Aspekten, einschließlich dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind u.a. das Wettbewerbsrecht, und die zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugehörigen Rechtsgebiete des Markenrechts und des Designrechts wichtige Teilbereiche des Wirtschaftsrechts. Weitere dem Wirtschaftsrecht zugeordnete Teilbereiche sind u.a. der Know-how-Schutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und das Internationale Privatrecht.
Wirtschaftsrecht aus Berlin
Das Wettbewerbsrecht dient dem fairen Wettbewerb. Es schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigen kann. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens können wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient gem. § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG ist in vier Kapitel und einen Anhang gegliedert. Zunächst werden in Kapitel 1 allgemeine Bestimmungen geregelt. Kapitel 2 regelt Rechtsfolgen. In Kapitel 3 sind verschiedene Verfahrensvorschriften benannt. Nach den Straf- und Bußgeldvorschriftsen in Kapitel 4 folgt mit dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG die sog. "Schwarze Liste".
Marken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen auf deren Herkunft und besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.