Datenspeicherung ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung, § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG.
Datenspeicherung
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.