Der Betroffene kann Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ihrer Herkunft, den Zweck der Speicherung und die Stellen, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden, verlangen, § 34 BDSG.
Auskunftsanspruch, § 34 BDSG
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.