Das Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird. Hierzu existieren umfassende Rechtspflichten, welche alle datenverarbeitenden Unternehmen, Behörden und natürlichen Personen beachten müssen. Zu den Rechtspflichten gehören u.a. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Datenschutzerklärung, besondere Regeln bei der Auftragsverarbeitung etc. Das Datenschutzrecht ist in der Datenschutz-Grundverardnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Landesdatenschutzgesetzen geregelt.
Ausgewählte Aspekte des Datenschutzrechts
Personenbezogene Daten
Gegenstand des Datenschutzrechts sind personenbezogene Daten. Dies sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, z.B. deren Namen, Anschrift oder Bildnisse. Nur der Umgang mit personenbezogenen Daten unterfällt den Datenschutznormen. Werden nicht-personenbezogene Daten verarbeitet, ist dies datenschutzrechtlich regelmäßig irrelevant.
Datenschutz und Datensicherheit
Der Datenschutz wird im Wesentlichen durch verschiedene Grundprinzipien sichergestellt, welche von den jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zwingend zu beachten sind. Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind sanktioniert und können von den Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes geahndet werden. Ergänzt werden die Grundprinzipien des Datenschutzes um Vorgaben für die Datensicherheit sowie verschiedene Ansprüche, welche von der Datenverarbeitung Betroffene geltend machen können.
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Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Datenverarbeitende Stellen müssen unter den Voraussetzungen der Art. 37 ff. DSGVO, §§ 5 ff., 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Insbesondere ist ein Datenschutzbeauftragter bei Stellen erforderlich, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. durch den Einsatz herkömmlicher EDV, also bei fast allen) und damit mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen. Teilweise ist ein Datenschutzbeauftragter auch bei weniger Mitarbeitern zu bestellen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes EUR verhängen.
Der Datenschutzbeauftragte muss bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss er ausreichend qualifiziert und unabhängig sein. Beim Datenschutzbeauftragten kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens (sog. interner Datenschutzbeauftragter) oder um eine außenstehende Person (sog. externer Datenschutzbeauftragter) handeln.
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Auftragsverarbeitung
Die Auftragsverarbeitung ist eine besondere Form der Datenverarbeitung. Sie ist in Art. 28 DSGVO geregelt. Nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO liegt eine Auftragsverarbeitung vor, wenn personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch eine andere Stelle verarbeitet werden. Aufgrund der mit der Auslagerung der Datenverarbeitung verbundenen besonderen Risiken, stellt der Gesetzgeber im Datenschutzrecht besondere Anforderungen an die Auftragsverarbeitung, z.B. an die Qualifikation des Auftragnehmers und die dortige Verarbeitung der Daten.
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Datenschutzerklärung
Im Datenschutzrecht existieren verschiedene Informationspflichten. Verstöße gegen diese Informationspflichten können ebenfalls sanktioniert werden, also vor allem zur Verhängung von Bußgeldern führen. Üblicherweise werden die erforderlichen Informationen in einer sog. Datenschutzerklärung (auch Datenschutzrichlinien o.ä. genannt) zusammengefasst. Bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung ist darauf zu achten, dass alle vom Gesetzgeber geforderten Informationen auch tatsächlich enthalten sind.
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Datenschutz vom Profi: Fachanwalt für Medienrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Urheber und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen auf höchstem Niveau. Unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte vertreten Sie in allen Arten von datenschutzrechtlichen Rechtsstreiten, insbesondere mit Aufsichtsbehörden und im Individualrechtsstreit. Außerdem unterstützen wir umfassend und individuell bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung Ihrer Projekte. Ein umfangreiches Onlineangebot einschlägiger datenschutzrechtlicher Regelwerke runden unser Portfolio ab. Wir bieten umfassende, kompetente und individuelle Beratung in allen datenschutzrechtlichen Themen, insbesondere zu Rechte und Pflichten beim Datenschutz, Aufgaben und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Erfordernis und Inhalte einer Datenschutzerklärung, Besonderheiten der Auftragsverarbeitung oder Bußgelder bei Vertößen gegen Datenschutzvorschriften. Gerne beraten wir Sie auch zu allen sonstigen Themen des Datenschutzsrechts.