Die Einhaltung der Datenschutzgesetze wird durch staatliche Aufsichtsbehörden und die Datenschutzbeauftragten überwacht. Außerdem existieren Meldepflichten. Verstöße gegen die Datenschutzgesetze können zu teilweise empfindlichen Sanktionen führen.
Aufsichtsbehörden sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Sie überwachen die Ausführung des Datenschutzes, führen öffentliche Register und haben insbesondere auch Auskunfts- und Einsichtsrechte bei den Daten verarbeitenden Stellen. Hierzu können die von der Aufsichtsbehörde befugten Personen während der Betriebs- und Geschäftszeiten die Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten und Prüfungen und Besichtigungen vornehmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind vom Betriebsinhaber zu dulden, §38 Abs. 4 BDSG.