Personenbezogene Daten sind nach der gesetzlichen Definition desArt 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese Person wird als betroffene Person bezeichnet.
Beispiele:
Einzelangaben über persönliche Verhältnisse des Betroffenen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Konfession, Beruf, Eigenschaften, Aussehen, Gesundheitszustand, Werturteile, Fingerabdrücke etc.
Einzelangaben über sachliche Verhältnisse des Betroffenen: Vertragliche Rechtsverhältnisse, Bauplanung, Grundbesitz, Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung, Führen eines Telefongesprächs etc.