Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen davor schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen Daten beeinträchtigt wird. Deshalb enthalten die verschiedenen Datenschutzgesetze ein so genanntes Datenverarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, z.B. § 4 BDSG. Nach diesem datenschutzrechtlichen Grundprinzip ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
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