Datenerhebung ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen, § 3 Abs. 3 BDSG. Sie stellt regelmäßig den ersten Schritt beim Umgang mit Daten dar. Um Daten überhaupt nutzen bzw. verarbeiten zu können, muss die verantwortliche Stelle die Daten zuerst verfügen, d.h. sie muss die Daten erheben.
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