Schutzdauer des Designs, § 27 DesignG

Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, § 27 Abs. 2 DesignG. Der Schutz entsteht jedoch erst mit der Eintragung in das Register.

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