Geheimhaltungsvereinbarung / NDA

Geheimhaltungs- / VerschwiegenheitsvereinbarungDie Geheimhaltungsvereinbarung (auch Verschwiegenheitsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement bzw. NDA genannt) ist ein eigenständiger Vertrag, mit welchem über bestimmte Aspekte von zukünftigen Verhandlungen, Verhandlungsergebnissen oder auszutauschenden Informationen Stillschweigen vereinbart wird. Üblicherweise werden zugleich für den Fall von Verstößen gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen Sanktionen, insbesondere Vertragsstrafen vereinbart.  Geheimhaltungsvereinbarungen werden regelmäßig vor dem eigentlichen Hauptvertrag (z.B. Patent- oder Markenlizenzvertrag, Entwicklungsvertrag etc.) geschlossen und soll sicherstellen, dass bestimmte auszutauschenden Informationen nur den beteiligten Vertragsparteien und ggf. einigen wenigen weiteren berechtigten Personen bekannt werden. 

 

Synonyme zur Geheimhaltungsvereinbarung

Für Geheimhaltungsvereinbarungen existieren neben den oben bereits genannten eine Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen mit ungefähr gleicher Bedeutung. Alternative Bezeichnungen für die Geheimhaltungsvereinbarung sind etwa:

  • Vertraulichkeitsvereinbarung 
  • Verschwiegenheitsvereinbarung
  • Confidential Disclosure Agreement (CDA) 
  • Confidentiality Agreement
  • Non Disclosure Agreement (NDA)

Statt des Begriffsteils der "-vereinbarung" wird bei den vorgenannten Bezeichnungen teilweise auch die Bezeichnung "-erklärung", "-verpflichtung" oder "-vertrag" verwendet, also z.B. Geheimhaltungserklärung, Geheimhaltungsverpflichtung oder Geheimhaltungsvertrag. Gemeint ist regelmäßig dasselbe, nämlich eine vertragliche Verpflichtung zum Stillschweigen. 

Anwendungsbereiche

Ein zentraler Anwendungsbereich von Geheimhaltungsvereinbarungen sind transaktionsgeprägte Verträge. Um Transaktionen zu verhandeln und vertraglich zu erfassen, müssen regelmäßig umfangreiche Informationen ausgetauscht werden, welche zumindest teilweise geheim sind und ein entsprechendes Geheiheimhaltungsinteresse des Informationsgebers vorhanden ist. Dies betrifft insbesondere Fragen rund um die Bewertung des Transaktionsgegenstandes. 

Eigenständige markenrechtliche Geheimhaltungsvereinbarung kommen ggf. im Zusammenhang mit Lizenzverträgen oder Kaufverträgen in Betracht. Zur Bestimmung der Lizenzgebühren oder des Kaufpreises ist eine Bewertung der Marke erforderlich. Um diese Bewertung vornehmen zu können, muss ggf. auch auf geheime Informationen des bisherigen Markeninhabers zurückgegriffen werden, z.B. Zahlen zu Umsätzen und Gewinnen.

Auch bei anderen Markenverträgen wie etwa Treuhandverträgen oder einem Agenturvertrag über eine Markenkreationkann ein Geheimhaltungsbedürfnis bestehen. Dieses unterscheidet sich jedoch von den vorgenannten transaktionsgeprägten Verträgen u.a. dadurch, dass das Geheimhaltungsbedürfnis nicht bereits vor dem eigentlichen Vertragsschluss besteht. Geheimnisse entstehen regelmäßig erst mit oder nach Vertragsschluss. Deshalb können entsprechende Regelungen in diese Verträge i.d.R. direkt aufgenommen werden. Eine eigenständige Regelung von Fragen der Geheimhaltung mit einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenngleich Ausnahmen vorstellbar sind.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist allgemein im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Lizenzierung gewerblicher Schutzrechte und dem damit verbundenen Austausch von (zusätzlichem) Know-how von hoher Bedeutung. Bevor die eigentlichen Vertragsverhandlungen aufgenommen und dabei vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, sollten sich die Vertragsparteien darüber einigen, wie mit den regelmäßig auszutauschenden sensiblen Informationen umgegangen wird.  

Daneben sind Geheimhaltungsvereinbarungen in verschiedenen Konstellationen der Zusammenarbeit und Kooperation erforderlich. Neben dem Schutz von Geheimnissen im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verschiedene Formen des Outsourcings sowie die Kunden-Lieferanten-Beziehungen zu nennen.

Weitere Anwendungsbereiche von Geheimhaltungsvereinbarungen betreffen die Bereiche Mergers and Aquisitions und Kapitalbeteiligungen. 

Arten 

Es lassen sich, differenziert nach dem jeweiligen Anwendungsbereich, verschiedene Arten der Vertraulichkeits- / Geheimhaltungsvereinbarung unterscheiden (vgl. Peter Kurz, Vertraulichkeitsvereinbarungen, 3. Aufl. 2013, Rn. 15 ff.): 

  • Standard-Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Individuelle Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Rahmen-Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Standard-Vertraulichkeitsvereinbarungen für besondere Zwecke
  • Vertraulichkeitsvereinbarung für elektronischen Zugriff auf Datenbanken
  • Vertraulichkeitsvereinbarung für personenbezogene Daten
  • Multilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Vertraulichkeitsklauseln in Hauptverträgen

Mehr zu typischen Regelungen und Modifikationen von Geheimhaltungsvereinbarungen...

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