Bei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.
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