Grundlagen Markenrecht

Nationales Markenrecht

länderspezifisches MarkenrechtEs existiert ein umfangreiches nationales, länderspezifisches Markenrecht der einzelnen Staaten. Maßgebliche Rechtsquellen sind insoweit die jeweiligen nationalen Regelungen wie z.B. das deutsche Markenrecht oder supranationale Regelungen wie z.B. das Unionsmarkenrecht.

Deutsches Markenrecht

deutsches MarkenrechtDeutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.

Unionsmarkenrecht

europäisches MarkenrechtDas Unionsmarkenrecht gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und regelt die Unionsmarke. Dabei existieren verschiedene Rechtsquellen, von denen die Unionsmarkenverordnung (UMV) die wichtigste Rechtsquelle ist. 

Internationales Markenrecht

internationales MarkenrechtInternationales Markenrecht existiert zunächst als vielfältige nationale und supranationale Regelungen. Daneben existieren mit dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zwischenstaatliche Verträge, welche die für die Praxis wichtige internationale Registrierung von Marken regeln.   

Markenämter und WIPO

MarkenaemterAls Beteiligte im Markenrecht übernehmen Markenämter die hoheitlichen Aufgaben bei der Registrierung von Marken und den damit verbundenen (Folge-) Verfahren. Regelungen und Zuständigkeiten der Markenämter sind abhängig vom jeweiligen Geltungsbereich der Marke. Für die Verwaltung des Madrid Systems (MMA und PMMA) ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf zuständig. 

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