Die Zahlenmarke besteht aus bloße Zahlen oder Zahlenkombinationen. Diese sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 12 MarkenV grundsätzlich markenfähig. Bei der Zahlenmarke handelt es sich um eine spezielle Markenform. Beispiele sind etwa: 525 für BMW, aber auch „Fünfer" oder 4711 für Parfum.
Zahlenmarke
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.