Bei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.
Die Marke
Die Aufmachung und die Form eines Produktes selbst und seine Verpackung können markenfähig sein. Man spricht insoweit von einer 3-D- / dreidimenionalen Marke. Die 3-D-Marke ist eine besondere Markenform. Mit ihr können körperliche Gegenstände in ihrer konkreten Ausgestaltung geschützt werden. Die Schutzfähigkeit der 3-D-Marke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 9 MarkenV.
Bei der Kennfadenmarke handelt es sich um eine Markenform, die (farbige) Fäden benutzt, um Produkte zu unterscheiden. Insbesondere in der Industrie wird diese Markenform eingesetzt. Die Schutzfähigkeit der Kennfadenmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 12 MarkenV.
Mit einer Marke werden verschiedene Ziele verfolgt. Dies führt zu unterschiedlichen Markenfunktionen. Die wichtigste Funktion ist die Herkunftsfunktion, die teilweise auch als Unterscheidungsfunktion bezeichnet wird. Weitere wichtige Funktionen sind die Qualitätsfunktion und die Werbefunktion.
Die Herkunftsfunktion ist eine von mehreren Markenfunktionen. Es handelt sich um die wichtigste Funktion. Teilweise wird die Herkunftsfunktion auch als Unterscheidungsfunktion bezeichnet wird.