Bei der Marke können verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke. Die Markenform muss bei der Anmeldung einer Marke zur Eintragung in das Markenregister konkret angegeben werden, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.
Formen der Marke
Die Wortmarke ist eine besondere Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen. Der anschließende Markenschutz erstreckt sich auf alle Darstellungsformen und Schriftarten.
Bei der Bildmarke handelt es sich um eine zweidimensionale Gestaltung. Es wird ein spezielles Bild, z.B. ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.
Bei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.
Die Aufmachung und die Form eines Produktes selbst und seine Verpackung können markenfähig sein. Man spricht insoweit von einer 3-D- / dreidimenionalen Marke. Die 3-D-Marke ist eine besondere Markenform. Mit ihr können körperliche Gegenstände in ihrer konkreten Ausgestaltung geschützt werden. Die Schutzfähigkeit der 3-D-Marke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 9 MarkenV.