Wort- / Bildmarke

Wort-/ BildmarkeBei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.

Beispiel: Beim Schokoriegel "Lion" sind zum einen der Name LION selbst, zum anderen auch der aufmerksamkeitsstarke Löwe, sowie die Schriftart und Farbe geschützt.

Die Wort- / Bildmarke gehört zu den Bildmarken , auch wenn es sich nach der Gestaltung des Anmeldeformulars des DPMA um eine eigene Kategorie zu handeln scheint. Die Wort- / Bildmarke ist eine Mischform der in §§ 7, 8 MarkenV geregelten Markenformen der  Wortmarke und der Bildmarke.

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