Der Zeichenvergleich ist im Markenrecht für die Bestimmung der Ähnlichkeit von Zeichen erforderlich. Nur ähnliche Zeichen können die Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG begründen. Ein Zeichenvergleich wird üblicherweise in den drei Wahrnehmungskategorien "klanglich", "(schrift-)bildlich" und "begrifflich" vorgenommen. Besondere Schwierigkeiten bereitet der Zeichenvergleich bei Kombinationsmarken.
Grundlagen der Zeichenvergleichs
Klanglicher Zeichenvergleich
Beim Vergleich von Zeichen in klanglicher Hinsicht kann von den folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
- Maßgeblich ist die wahrscheinlichste Aussprache in Deutschland, ggf. auch in Form einer fehlerhaften Aussprache fremdsprachlicher Begriffe.
- Anfangslauten, insbesondere Anfangsvokalen kommt eine besondere Bedeutung zu.
- Endlauten kommt eine untergeordnete Bedeutung.
- Variationen / Änderungen beeinflussen kürzere Wörter stärker als längere Wörter
Beispiele klanglicher Verwechslungsgefahr: Gerri/Kerry Spring, Bit/Bud, EVIAN/REVIAN, Fläminger/Fälinger, RACOON/Dragon.
Beispiele für fehlende klanglicher Verwechslungsgefahr: DKV/OKV, Picaro/Picasso.
(Schrift-)bildlicher Zeichenvergleich
Beim Vergleich von Zeichen in (schrift-)bildlicher Hinsicht kann von den folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
- Wortmarken, die in neutraler Schrift eingetragen sind, werden mit allen verkehrsüblichen Schreibweisen verglichen.
- Schwarz/weiße Eintragungen erstrecken sich auch auf farbige Verwendungen.
- Farbige Eintragungen erstrecken sich nur auf Verwendungen in der eingetragenen Farbe.
- Längere Wörter werden leichter verwechselt als kürze Wörter.
- Besonders grafisch gestaltete Einzelbuchstaben beseitigen eine (schrift-)bildliche Ähnlichkeit nicht.
Begrifflicher Zeichenvergleich
Beim Vergleich von Zeichen in begrifflicher Hinsicht werden in den überwiegenden Fällen nicht (wie oben) Ähnlichkeiten begründet, sondern eigentlich vorhandene klangliche und/oder (schrift-)bildliche Ähnlichkeiten von der Verwechslungsgefahr ausgeschlossen. Begründet wird die fehlende Ähnlichkeit in diesen Fällen mit einem unterschiedlichen Sinngehalt bzw. einer begrifflichen Bedeutung.
Beispiele: AIDA/AIDU oder SIR/ZIRH haben unterschiedliche Bedeutungen und sind trotz anderweitiger Ähnlichkeit begrifflich nicht verwechslungsfähig.
Zeichenvergleich bei Kombinationsmarken
Der Zeichenvergleich bei Kombinationsmarken ist schwierig. Folgende grundlegende Techniken kommen beim Kombinationsmarkenvergleich zur Anwendung:
- Eliminierung von beschreibenden und schwach kennzeichnungskräftigen Elementen
- Bewertung gleichrangiger Elemente
- Konzentration auf kennzeichnungskräftige Elemente