Neben den allgemeinen Regelungen zur Auskunftsklage existiert mit § 19 MarkenG im Besonderen eine eigene markenrechtliche Anspruchsgrundlage für Auskunftsansprüche.
Auskunftsklage im Markenrecht
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.