Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Schutzentziehungs- / Löschungsverfahren IR-Marke
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Der durch eine IR-Marke eingeräumte Schutz kann auch außerhalb des Schutzverweigerungsverfahrens entfallen, insbesondere nach Ablauf der Fristen des Schutzverweigerungsverfahrens. Es wird dann ein nachträgliches Schutzentziehungsverfahren durchgeführt.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Grundgedanke der IR-Marke ist eine Erstreckung des Markenschutzes vom Ursprungsland in andere Länder. Hierdurch kann relativ einfach ein nationaler, regional begrenzter Markenschutz nahezu beliebig weltweit ausgedehnt werden.