Markenverfahren können nach Art und geographischem Geltungsbereich unterschieden werden. Arten von Markenverfahren sind das Registrierungsverfahren, Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren in Gestalt von Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, außerdem Verletzungsverfahren, sonstige Verfahren und Rechtsbehelfe. Geographische Geltungsbereiche erstrecken sich zunächst auf das Gebiet der jeweiligen nationalen Staaten wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Auch supranationale Geltungsbereiche wie z.B. das Gebiet der Europäischen Union kommen in Betracht. Im internationalen Kontext existieren schließlich verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrensarten nach deutschem Recht (DE-Marke), Unionsrecht (EU-Marke / Unionsmarke) und internationalem Markenrecht (IR-Marke) dargestellt und verglichen.
Ausgewählte Elemente von Markenverfahren
Markenrecherche
Markenrecherchen sind in vielen Markenverfahren ein äußerst hilfreiches, meist auch unerlässliches Instrument. Mit einer Markenrecherche werden ältere Markenrechte ermittelt und deren Schutzumfang bestimmt. Insbesondere vor einer Markenanmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden. Hierdurch wird die Rechtssicherheit und die Chancen für eine erfolgreiche Eintragung der Marke deutlich erhöht sowie die (Kosten-) Risiken für Markenrechtsverletzungen werden nachhaltig minimiert.
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Markenanmeldung
Die Markenanmeldung erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Unionsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Auf internationaler Ebene können Marken über das Internationale Büro der WIPO registriert werden. Die Markenanmeldung setzt das jeweilige Eintragungsverfahren in Gang.
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Markeneintragung
Auf die Markenanmeldung folgt das Eintragungsverfahren. Gegenstand des Eintragungsverfahrens ist die Prüfung der Markenanmeldung durch das jeweilige Amt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Kennzeichen in das Register eingetragen. Es entsteht der Markenschutz.
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Markenrechtsverletzung
Eine Markenrechtsverletzung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Zunächst ist insoweit die für Fälle der Markenpiraterie typische identische Übernahme eines Kennzeichens zu nennen. Außerdem können Kennzeichen auch dann verletzt werden, wenn lediglich ähnliche Kennzeichen verwendet werden, die allerdings zu einer Verwechslungsgefahr führen können. Schließlich kann auch die Ausnutzung besonders bekannter Marken eine Markenverletzung darstellen. Zur Verhinderung oder Beseitigung von Markenrechtsverletzungen stehen verschiedene Verletzungsverfahren zur Verfügung.
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Alle Markenverfahren und Einzelschritte
Nationale Markenverfahren |
Supranationale Markenverfahren |
Internationale Markenverfahren |
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Registrierungs- |
Ablauf Registrierungsverfahren WIPO: |
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Ablauf Eintragungsverfahren DPMA: |
Ablauf Eintragungsverfahren EUIPO: |
Verfahrensablauf nach dem Recht der zuständigen (supra-) nationalen Markenbehörde(n):
Bei erfolgreicher (supra-) nationaler Registrierung: Eintragung, Veröffentlichung und Verwaltung durch Internationales Büro / WIPO. |
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Widerspruchs- |
Ablauf Widerspruchsverfahren DPMA: |
Ablauf Widerspruchsverfahren EUIPO: |
Widerspruchsverfahren IR-Marken betreffend erfolgen nach dem Recht der zuständigen (supra-) nationalen Markenbehörde(n), z.B. bei DPMA oder EUIPO bei entsprechender Schutzrechtserstreckung.
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Verzicht; Verfalls- und |
Löschungsverfahren deutsches Markenrecht: II. Löschung wegen Verfall: III. Löschung wegen Nichtigkeit: |
Löschungsverfahren Unionsmarkenrecht: II. Löschung wegen Verfall: III. Löschung wegen Nichtigkeit: |
Löschungsverfahren internationales Markenrecht: I. (Supra-) nationale Schutzentziehungs- / Löschungsverfahren II. Zentralangriff / Central Attack
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Verletzungs- |
Verletzungsverfahren Unionsmarken betreffend erfolgen nach dem jeweiligen nationalen Recht, z.B. nach deutschen Recht wie folgt: |
Verletzungsverfahren IR-Marken betreffend erfolgen nach nationalem Recht des betroffenen Staates, z.B. nach deutschen Recht wie folgt: |
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I. Außergerichtliches Vorgehen / Verfahren
II. Einstweiliger Rechtsschutz
III. Hauptsacheverfahren |
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Sonstige Verfahren |
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Rechts- |
Die jeweiligen Rechtsbehelfe zur IR-Marke ergeben sich aus dem nationalen Recht des betroffenen Staates.
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Marken professionell schützen und verwerten
Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung im Markenrecht. Erfahrene Anwälte aus dem Experten-Team der böhm anwaltskanzlei beraten zu allen markenrechtlichen Aspekten einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Wir schützen Marken mit individuellen Strategien und kümmern uns um die optimale Verwertung von Marken, z.B. durch individuelle Markenlizenzverträge oder spezielle Markenkaufverträge. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Markenrecht kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem Kennzeichen-, insbesondere Markenschutz (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke), Markenanmeldung / Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und Verletzungsverfahren einschließlich Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Markenverträge, z.B. Markenlizenzvertrag sowie alle sonstigen markenrechtlichen Fragestellungen.