Bei der internationalen Markenregistrierung sind verschiedene Formalien zu beachten, namentlich die Zuständigkeit, die Übermittlung bestimmter Mindestinhalte, die Verwendung von Formblättern und ggf. nationale Vorgaben zur Kommunikation.
Markenverfahren national und international
Für eine erfolgreiche internationale Markenregistrierung sind bereits im Rahmen der Hinterlegung bei der Ursprungsbehörde verschiedene Inhalte zu übermitten. Zunächst sind Angaben zum Anmelder und dessen Hinterlegungsbefugnis zu machen. Weitere Angaben betreffem die Basismarke, die Markenform einschließlich der Wiedergabe der Marke, das Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen und die Angabe der relevanten Vertragsstaaten.
Bei der internationalen Markenregistrierung fallen unterschiedliche Gebühren an. Neben nationalen Gebühren, welche an die Ursprungsbehörde zu entrichten sind, fallen auch Gebühren bei der WIPO an. Hier sind Grundgebühr, Ländergebühren und Klassengebühren zu unterscheiden.
Nachdem die Ursprungsbehörde das Gesuch an das Internationale Büro bei der WIPO weitergeleitet hat, nimmt das Internationale Büro eine Prüfung der Anmeldung vor und erkennt bei erfolgreicher Prüfung der Registrierung der IR-Marke einen Registrierungstag zu. Es folgen Eintragung und Veröffentlichung der Anmeldung. Schließlich übersendet die WIPO eine entsprechende Mitteilung an die Behörden der betroffenen Länder.
Grundsätzlich vermittelt eine IR-Markenregistrierung bei der WIPO dieselben Rechte in den benannten Vertragsstaaten, wie dort registrierte nationale Marken (Art. 4 Abs. 1 MMA) bzw. nationale Markenanmeldungen (Art. 4 Abs. 1a PMMA).