Markenverfahren national und international

Prüfung Begründetheit Widerspruch EU-Marke, Art. 47 UMV

Der kontradiktorische Teil des Widerspruchsverfahren beginnt nach Ablauf der Cooling-Off-Frist, vgl. Art. 6 DVUM, Art. 47 UMV. Der Anmelder ist gehalten, innerhalb der vom Amt gesetzten Frist zum Widerspruch Stellung zu nehmen. Gegebenenfalls fordert das Amt den Widersprechenden auf, noch nicht vorgebrachte Tatsachen, Beweismittel und Argumente beizubringen. Das Amt kann hier allerdings sehr pauschale Hinweise geben und muss nicht mitteilen, welche Tatsachen etc. noch fehlen.

Abschluss Widerspruchsverfahren Unionsmarke

Das EUIPO entscheidet über die Zulässigkeit und die Begründetheit des Widerspruchs in einer schriftlichen Entscheidung, die zu begründen (Art. 94 UMV) und zuzustellen ist (Art. 98 UMV). Die Entscheidungsgründe müssen nicht jedes Detail des Widerspruchsverfahrens behandeln; sie müssen allerdings so gestaltet sein, dass eine Überprüfung durch die Beschwerdekammer möglich ist. Hält das Amt den Widerspruch für begründet, so ist es berechtigt, seine Entscheidung auf die seines Erachtens wesentlichen und tragenden Gesichtspunkte zu stützen.

Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren bei Unionsmarken

Verzicht Verfalls NichtigkeitsverfahrenDas Recht aus der Marke kann außer durch ihre Nichtverlängerung gem. Art. 53 UMV durch Verzicht, Verfall oder wegen Nichtigkeit verloren gehen. Einzelheiten zu Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren bei Unionsmarken regeln die Art. 57 - 60 Unionsmarkenverordnung (UMV).

Löschung wegen Verzicht, Art. 57 UMV

Der Inhaber einer Marke kann auf das Recht aus derselben jederzeit ganz oder nur teilweise verzichten, vgl. Art. 57 UMV. Die Marke wird dann im Markenregister gelöscht.

Löschung wegen Verfall (Amt), Art. 58, 63 f. UMV

Eine Unionsmarke kann in einem amtlichen Verfahren vor dem EUIPO wegen Verfalls gelöscht werden, wenn die hierfür in Art. 58 UMV genannten Voraussetzungen vorliegen. Das Verfallsverfahren ist in Art. 63 f. UMV geregelt.

Unverbindliche Anfrage