Markenverträge regeln die Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken. Außerdem können Markenverträge in Konfliktfällen zur Beilegung von Streitigkeiten geschlossen werden. Auf Markenverträge finden die Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Häufig sind Markenverträge als Verträge eigener Art (sui generis) einzuordnen. Es lassen sich insgesamt die Bereiche der Konzeption, Abgrenzung, Lizenz, Übertragung sowie Satzungen unterscheiden. Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind Markenkaufverträge und Markenlizenzverträge sowie die Abgrenzungsvereinbarung als Instrument der effizienten Streitbeilegung.
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