Geheimhaltungsvereinbarungen sind bei der Konzeption von Marken und weiteren Aktivitäten in diesem Zusammenhang immer wieder von großer Bedeutung. Deshalb sollte frühzeitig ein entsprechender Bedarf an Geheimhaltung geprüft und dieser sodann ggf. durch eine geeignete Geheimhaltungsvereinbarung sichergestellt werden. Weitere Einzelheiten zu Geheimhaltungsvereinbarungen / NDA >
Markenverträge zur Markenkonzeption
Mit einer Markenrecherche werden ältere kollidierende Zeichen ermittelt. Sie sollte zur Minimierung nicht unerheblicher Risiken vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt und entsprechend geregelt werden. Außerdem sollte der Markenrechercheur Art und Umfang seiner Recherche sorgfältig dokumentieren und seinem Auftraggeber die entsprechenden Informationen übermitteln.
Der Agenturvertrag über eine Markenkreation dient der Erstellung / Konzeption einer Marke, welche später ggf. zur Eintragung in das Markenregister angemeldet wird. Obwohl regelmäßig ein einheitliches Vertragswerk erstellt wird, ist beim typischen Markenkreationsvertrag zwischen der geistig-schöpferische Leistung der Markenerstellung einerseits und der Einräumung von Nutzungsrechten an der erstellten Marke andererseits zu unterscheiden.