Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Für die Eintragung einer Kollektivmarke muss neben anderen Voraussetzungen zwingend eine Kollektivmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung einer Kollektivmarkensatzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
Für die Eintragung einer Kollektivmarke muss neben anderen Voraussetzungen zwingend eine Kollektivmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung einer Kollektivmarkensatzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
Für die Eintragung einer Gewährleistungsmarke muss zwingend eine Gewährleistungsmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung der Satzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten, welche in den §§ 106a ff. MarkenG geregelt sind..