Der derivative, also abgeleitete Rechteerwerb geht von einer bereits existierenden Marke aus. Rechte an dieser Marke können grundsätzlich übertragen werden. Bei bereits existierenden Marken kann zwischen einer Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und einer rechtsgeschäftlichen Übertragung unterschieden werden.
Markenrecht aus Berlin
Die Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.
Vor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.
Vor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.
Die Strategie zur Anmeldung einer Marke beginnt mit der Ermittlung und Festlegung der markenspezifischen Erfordernissen. Neben dem Inhaber muss ein etwaiger Vertreter des Markeninhabers bestimmt werden. Außerdem sind die Markenform und die Markenklasse(n) festzulegen.