Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Markenrecht aus Berlin
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Der durch eine IR-Marke eingeräumte Schutz kann auch außerhalb des Schutzverweigerungsverfahrens entfallen, insbesondere nach Ablauf der Fristen des Schutzverweigerungsverfahrens. Es wird dann ein nachträgliches Schutzentziehungsverfahren durchgeführt.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Grundgedanke der IR-Marke ist eine Erstreckung des Markenschutzes vom Ursprungsland in andere Länder. Hierdurch kann relativ einfach ein nationaler, regional begrenzter Markenschutz nahezu beliebig weltweit ausgedehnt werden.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Verletzungsverfahren werden nach nationalem Recht des betroffenen Staates geführt.