Markenrecht aus Berlin

Ersetzung, Art. 4bis PMMA

Die internationale Registrierung einer Marke bewirkt eine Ersetzung etwaiger bestehender nationaler Marken desselben Inhabers bei identischer Ausgestaltung für dieselben Waren und Dienstleistungen, Art. 4bis PMMA. Der Inhaber kann damit auf die nationale Marke verzichten, z.B. zur Einsparung der Kosten für eine anstehende Verlängerung, ohne den Schutz für diese Marke zu verlieren. 

Rechtsbehelfe IR-Marke

RechtsbehelfeDie jeweiligen Rechtsbehelfe ergeben sich aus dem nationalen Recht des betroffenen Staates.