Markenrecht aus Berlin

Treuhandvertrag Marke - typische Regelungen

Ein Marken-Treuhandvertrag beinhaltet typischerweise insbesondere folgende Regelungen: Verpflichtung des Treuhänders, Weisung des Treugebers, Informationspflichten, Honorar, Freistellung, Geheimhaltung.

Treuhandvertrag Marke - Modifikationen

Der Treuhandvertrag über eine Marke kann individuell modifiziert werden. Modifikationen können z.B. das Honorar oder die Vereinbarung einer Vertragsstrafe betreffen.

Satzung einer Kollektivmarke

Satzung KollektivmarkeFür die Eintragung einer Kollektivmarke muss neben anderen Voraussetzungen zwingend eine Kollektivmarkensatzung vorliegen. Bei der Erstellung einer Kollektivmarkensatzung sind bestimmte Vorgaben zu beachten. 

Satzung Kollektivmarke - typische Regelungen

Die Kollektivmarkensatzung muss einen bestimmten Mindestinhalt haben, welcher für die DE-Marke durch § 102 Abs. 2 MarkenG, für die Unionsmarke gem. Art. 16 der Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV) vorgegeben ist. Dieser Mindestinhalt wird nachfolgend dargestellt.

Satzung Kollektivmarke - Modifikationen

Nach § 99 MarkenG können geographische Herkunftsangaben als Kollektivmarke eingetragen werden. Die Kollektivmarkensatzung ist in diesen Fällen gem. § 102 Abs. 3 MarkenG dahingehend zu modifizieren, dass ein entsprechendes Beitrittsrecht geregelt wird.

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