Markenschutz ist auch für Marken möglich, die nicht in das Markenregister eingetragen sind. Diese Marken werden häufig als Benutzungsmarken bezeichnet. Der markenrechtliche Schutz entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Marke aufgrund ihrer Benutzung im geschäftlichen Verkehr einen bestimmten Bekanntheitsgrad erreicht hat, den man Verkehrsgeltung nennt, § 4 Nr. 2 MarkenG.
Markenrecht aus Berlin
Soweit eine Marke notorisch bekannt ist, genießt sie gem. § 4 Nr. 3 MarkenG alleine deshalb Markenschutz. Die notorische Bekanntheit einer Marke wird auf der Grundlage des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ermittelt. Erforderlich ist, dass die notorisch bekannte Marke in Deutschland Verkehrsdurchsetzung erlangt hat.
Das Markenrecht unterscheidet sich von den übrigen Gesetzen des gewerblichen Rechtsschutzes dadurch, dass es nicht das Leistungsergebnis, sondern die Leistungsbezeichnung schützt. Es kennt verschiedene Kennzeichen, die in ihren Schutzvoraussetzungen und Grenzen unterschiedlich sind. Folgende Kennzeichen werden unterschieden: die Marke, die geschäftliche Bezeichnung und die geographische Herkunftsangabe.
Eine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenkategorien und verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke.
Die Unionsmarke ist eine Marke, die einheitlich für die gesamte Europäische Union erteilt wird und innerhalb der Europäischen Union umfassend Geltung erlangt. Der Markeninhaber erhält den Markenschutz durch ein einziges Eintragungsverfahren. Regelungen zur Unionsmarke finden sich in der Unionsmmarkenverordnung (UMV). Zuständig für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).