Gesetzliche Schranken Designrecht gem. § 40 DesignG

Die Benutzung eines geschützten Designs kann in bestimmten Fällen auch ohne entsprechende vom Designinhaber erteilte Lizenz zulässig sein. § 40 DesignG enthält einen Katalog von Bereichen, die höherwertiger Interessen die Benutzung geschützter Designs zulassen. Man spricht insoweit auch von Schranken des Designrechts.

Danach ist die Benutzung von Geschmacksmuster in folgenden Bereichen ohne Lizenz zulässig:

  1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

Eine Handlung im privaten Bereich liegt dann nicht mehr vor, wenn sie im geschäftlichen Verkehr stattfindet und auf einen wirtschaftlichen Vorteil ausgerichtet ist. Dies kann beispielsweise schon dann gegeben sein, wenn ein im Hobbyraum hergestellter Stuhl, in den Geschäftsräumen benutzt wird.

  1. Handlungen zu Versuchszwecken;

Wissenschaft und Technik sollen in ihrer Fortentwicklung nicht durch das Geschmacksmustergesetz behindert werden. Daher genießen sie ein Privileg bezüglich der Benutzung geschützter Geschmacksmuster.

 

  1. Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Designs nicht über Gebühr und geben die Quelle an;

Der Ausnahmebereich betreffend der Lehre und Zitierung ist eng zu verstehen. Es dürfen danach lediglich Abbildungen des geschützten Musters, nicht jedoch physische Kopien benutzt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Benutzung jeweils unter Angabe des Anbieters zu erfolgen hat. Daneben ist auch der Name des Entwerfers zu nennen (in der Regel der DEsigninhaber), wenn das Design mit diesem in einem engen Zusammenhang steht.

  1. Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur vorübergehend in das Inland gelangen;
  1. der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die Reparatur sowie für die Durchführung von Reparaturen an Schiffen und Luftfahrzeugen im Sinne von Nummer 4.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage