Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, § 27 Abs. 2 DesignG. Der Schutz entsteht jedoch erst mit der Eintragung in das Register.
Schutzdauer des Designs, § 27 DesignG
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.