Insolvenzrecht aus Berlin

Insolvenzrecht und Markenverträge

Insolvenzrecht und MarkenverträgeInsolvenzrechtlich problematische Fragen können bei Markenverträgen insbesondere im Zusammenhang mit Markenlizenzverträgen auftreten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Insolvenz des Lizenznehmers und der Insolvenz des Lizenzgebers. Nachfolgend wird eine differenzierte Übersicht über die insolvenzrechtlichen Risiken gegeben. Außerdem wird der insolvenzrechtliche Rahmen dargestellt.

 

Insolvenz des Lizenzgebers

Die Insolvenz des Lizenzgebers kann zu umfangreichen Problemen für dessen Vertragspartner führen. Nach einer Übersicht über die Problematik werden nachfolgend unterschiedliche Lösungsansätze vorgestellt, mit welchen die Probleme vermieden oder doch zumindesta deutlich reduziert werden können.

Insolvenz des Lizenznehmers

Die Insolvenz des Lizenznehmers kann für dessen Vertragspartner zu verschiedenen Problemen führen. Nachfolgend werden die Problematik der Insolvenz des Lizenznehmers und unterschiedliche Lösungsansätze zur Vermeidung oder Reduzierung der Probleme vorgestellt.

Vollständige Vertragserfüllung bei Lizenzgeberinsolvenz

Die Anwendung des § 103 InsO und die damit verbundene Wahlmöglichkeit des Insolvenzverwalters kann dadurch vermieden werden, dass die Vertragsgestaltung eine vollständige Vertragserfüllung anstrebt. 

Nutzung von Lizenzketten bei Lizenzgeberinsolvenz

Die aktive Gestaltung von Lizenzketten kann helfen, die Risiken einer Insolvenz des Lizenzgebers zu minimieren.

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