Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das internationale Deliktsrecht beantwortet die Frage, welche Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden unerlaubten Handlungen in der Sache anwendbar ist. Der Begriff der unerlaubten Handlung ist in diesem Zusammenhang weit gefasst. Er umfasst insbesondere auch die ungerechtfertigte Bereicherung, die Geschäftsführung ohne Auftrag und das Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo).