Das internationale Urheberrecht regelt urheberrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug. Es lassen sich die verschiedene Teilbereiche unterscheiden: internationales Zivilverfahrensrecht, internationales Privatrecht / Kollisionsrecht, Fremdenrecht und europäisches Urheberrecht.
Internationales Zivilverfahrensrecht
Das internationale Zivilverfahrensrecht regelt insbesondere
- Zuständigkeit deutscher Gerichte
- Zustellung
- Vollstreckung
Internationales Privatrecht / Kollisionsrecht
Das internationale Privatrecht beantwortet die Frage, welche rechtlichen Regelungen im Kollisionsfall anzuwenden ist.
Beispiel: Ein französischer Filmproduzent und ein deutscher Filmverleiher befinden sich im Rechtsstreit. Anhand der Regeln des internationalen Privatrechts wird bestimmt, ob französisches oder deutsches Urheberrecht Anwendung findet.
Neben dem Urheberrechtsstatut hat vor allem das Vertragsstatut eine zentrale Bedeutung für die Beantwortung internationaler urheberrechtlicher Fragestellungen. Daneben sind auch das Formstatut und das Erbstatut zu nennen.
Fremdenrecht
Deutsches Fremdenrecht
Das nationale Fremdenrecht ist in den §§ 120 - 128 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Gegenstand des nationalen Fremdenrechts ist die Frage, ob ein ausländischer Urheber oder Leistungsschutzberechtigter im Inland Schutz genießen kann.
Kompensatorisches Fremdenrecht / Konventionsrecht
Bei rein nationaler Betrachtung werden Ausländer im deutschen Urheberrecht benachteiligt. Diese Nachteile werden durch ein kompensatorisches Fremdenrecht abgebaut. Das kompensatorische Fremdenrecht ist in verschiedenen Staatsverträgen geregelt.
Die wichtigsten Staatsverträge sind:
- Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)
- Rom-Abkommen (RA)
- Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPs)
Europäisches Urheberrecht
Europarechtliche Vorgaben prägen zunehmend das nationale Urheberrecht. Einerseits existieren verschiedene Richtlinien auf dem Gebiet des Urheberrechts, die in der Vergangenheit zu diversen Urheberrechtsreformen geführt haben. Andererseits ist die Rechtssprechung des EuGH zu nennen, die das europäische Urheberrecht kontinuierlich weiter entwickelt.
Weitere Einzelheiten: Europäisches Urheberrecht.