Das kompensatorische Fremdenrecht verfolgt das Ziel, die in den nationalen Rechtsordnungen enthaltenen Benachteiligungen von Ausländern beim Urheberrechtsschutz abzusenken. Durch den Abschluss von internationalen Abkommen wird dieses Ziel völkerrechtlich umgesetzt. Es lassen sich dabei internationale Urheberrechtsabkommen, internationale Leistungsschutzabkommen und das TRIPS unterscheiden. Letzteres regelt sowohl Urheber- als auch Leistungsschutzrechte.
Gemeinsamkeiten der internationale Abkommen
Internationale Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts weisen verschiedene Gemeinsamkeiten auf:
- Grundsatz der Inländerbehandlung: ausländische Urheber genießen denselben Schutz wie inländische Urheber.
- Mindestrechte: das jeweilige Abkommen schreibt Minsdestrechte vor, die von den nationalen Rechtsordnungen nicht unterschritten werden dürfen.
- Zustimmungsgesetz ist erforderlich
- Erfordernis der konventionsfreundlichen Auslegung
Internationale Urheberrechtsabkommen
Wichtige internationale Urheberrechtsabkommen sind:
- Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)
- Welturheberrechtsabkommen (WUA)
- Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS)
Das TRIPS enthält neben urheberrechtlichen Regelungen auch Regelungen über andere Schutzrechte.
- WIPO-Urheberrechtsvertrag / WIPO-Copyright-Treaty (WCT)
- deutsch-amerikanisches Abkommen von 1892
- div. bilaterale Verträge
Internationale Leistungsschutzabkommen
Wichtige internationale Leistungsschutzabkommen sind:
- Rom-Abkommen (RA)
- Genfer Tonträgerübereinkommen
- WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger / WIPO Performances and Phonogramm Treaty (WPPT)