Kompensatorisches Fremdenrecht: internationale urheberrechtliche Abkommen

Das kompensatorische Fremdenrecht verfolgt das Ziel, die in den nationalen Rechtsordnungen enthaltenen Benachteiligungen von Ausländern beim Urheberrechtsschutz abzusenken. Durch den Abschluss von internationalen Abkommen wird dieses Ziel völkerrechtlich umgesetzt. Es lassen sich dabei internationale Urheberrechtsabkommen, internationale Leistungsschutzabkommen  und das TRIPS unterscheiden. Letzteres regelt sowohl Urheber- als auch Leistungsschutzrechte.

Gemeinsamkeiten der internationale Abkommen

Internationale Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts weisen verschiedene Gemeinsamkeiten auf:

  • Grundsatz der Inländerbehandlung: ausländische Urheber genießen denselben Schutz wie inländische Urheber.
  • Mindestrechte: das jeweilige Abkommen schreibt Minsdestrechte vor, die von den nationalen Rechtsordnungen nicht unterschritten werden dürfen.
  • Zustimmungsgesetz ist erforderlich
  • Erfordernis der konventionsfreundlichen Auslegung

Internationale Urheberrechtsabkommen

Wichtige internationale Urheberrechtsabkommen sind:

Das TRIPS enthält neben urheberrechtlichen Regelungen auch Regelungen über andere Schutzrechte.

 
Weitere internationale Urheberrechtsabkommen sind u.a.:
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag / WIPO-Copyright-Treaty (WCT)
  • deutsch-amerikanisches Abkommen von 1892
  • div. bilaterale Verträge

Internationale Leistungsschutzabkommen

Wichtige internationale Leistungsschutzabkommen sind:

  • Rom-Abkommen (RA)
  • Genfer Tonträgerübereinkommen
  • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger / WIPO Performances and Phonogramm Treaty (WPPT)

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