Welturheberrechtsabkommen (WUA)

Das Welturheberrechtsabkommen (WUA) ist ein Staatsvertrag, mit dem sich die Vertragsstaaten verpflichten, Urhebern anderer Nationen die Berufung auf die inländischen Urheberrechtsvorschriften zu gewähren und die Förmlichkeiten, die nach innerstaatlichen Recht zum Schutzes des Urhebers erforderlich sind, als erfüllt anzusehen, wenn die veröffentlichten Werkstücke einen dem WUA entsprechenden Copyright- Vermerk tragen, Art. II und III WUA. Zudem verpflichten sich die Staaten auch hier bestimmte Mindeststandards für den urheberrechtlichen Schutz zu erfüllen.

Allerdings kann ein Urheber nicht unmittelbar Rechte aus dem WUA geltend machen. Dieses Abkommen enthält lediglich allgemeine Umsetzungsvorschriften für die Vertragsstaaten, jedoch keine subjektiven Rechte für den Urheber.

Das Schutzniveau des WUA ist geringer als das der RBÜ. Nachdem zwischenzeitlich fast alle Staaten, insbesondere auch die U.S.A, Russland und China, auch Verbandsstaaten der RBÜ sind, hat das WUA einen großen Teil seiner praktischen Bedeutung verloren.

Neben WUA existieren verschiedene weitere internationale Abkommen zum Schutz vom Immaterialgüterrechten.

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