Minderung im Kaufrecht, § 441 BGB

Nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Möglichkeit, den Kaufpreis mindern. Dabei wird der Kaufpreis vom Käufer einseitig reduziert. Die Höhe der Minderung richtet sich nach Art und Umfang des Mangels. Die Minderung ist eines von mehreren Gewährleistungsrechten

Voraussetzungen der Minderung

Die Voraussetzungen der Minderung entsprechen denen des Rücktritts vom Kaufvertrag. Auf die dortigen Ausführungen kann insoweit verwiesen werden.

Anders als beim Rücktritt muss der zugrunde liegende Mangel allerdings nicht erheblich sein. Auch kleine und kleinste Mängel berechtigen zur Minderung des Kaufpreises (nicht aber zum Rücktritt vom Kaufvertrag). Gerade in diesen Fällen kleinerer Mängel hat die Möglichkeit der Kaufpreisminderung daher eine hohe praktische Bedeutung.

Berechnung der Minderung

Minderung bedeutet "Herabsetzung des Kaufpreises". Die Berechnung erfolgt nach dem Gesetz. Danach ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, "in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde", § 441 Abs. 3 Nr. 1 BGB.

Die Berechnungsformel lautet also:  Neuer Kaufpreis = (Alter Kaufpreis * Wert mit Mangel) / Wert ohne Mangel

Beispiel: A kauft von B ein Auto. Dieses hätte mangelfrei einen Wert von 2.000 EUR. Mit Mangel hat es hingegen nur einen Wert von 500 EUR. Der Kaufpreis betrug 1.000 EUR. Danach ergibt sich folgende Rechnung:  (1.000 EUR * 500 EUR) / 2.000 EUR = 250 EUR. Der neue, geminderte Kaufpreis beträgt somit 250 EUR.

Folgen der Minderung

Die Ausübung des Minderungsrechts führt zum Erlöschen des Nacherfüllungsanspruchs. Da das Minderungsrecht "statt" dem Rücktritt ausgeübt werden kann, ist demnach auch der Rücktritt wegen der geminderten Mängel ausgeschlossen.

Hingegen können grundsätzlich Schadenersatzansprüche auch noch neben der Ausübung des Minderungsrechts bestehen. Der große Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, da der Käufer sich ja gerade dazu entschieden hat den mangelhaften Kaufgegenstand zu behalten und stattdessen Geld bekommen hat. 

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860