Designvertrag

Designverträge haben entweder die Einräumung von Nutzungsrechten an bestimmten bereits bestehenden Entwürfen, Vorlagen, Designs zum Gegenstand, dann handelt es sich meist um Lizenzverträge oder sie haben den Entwurf eines Designs (regelmäßig ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Die Erfüllung des Werkvertrages allein, führt aber nicht zur Übertragung der Nutzungsrechte, vielmehr müssen diese beispielsweise durch einen Lizenzvertrag separat übertragen werden.

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