Thomas Jakubczyk, LL.M., RA
In der Regel enthalten Nutzungsverträge eine detailliert formulierte Klausel betreffend der Enthaltungspflicht des Urhebers. Darin wird dem Urheber während der Dauer des Vertragsverhältnisses jede Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes untersagt, die den Vertragszweck gefährdet.