Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Einbeziehung von AGB in den Vertrag

agb-einbeziehenDie bloße Erstellung von AGB reicht nicht aus, damit diese auch Geltung erlangen. Sie müssen vielmehr auch zusätzlich in den jeweiligen einzelnen Vertrag einbezogen werden. Hierzu stellt das Gesetz in § 305 Abs. 2 BGB bestimmte Anforderungen auf. Diese werden in Praxis häufig nicht beachtet. In der Folge gelten die AGB nicht.

Hindernisse der Einbeziehung von AGB

Der Einbeziehung von AGB können verschiedene Hindernisse entgegenstehen:

  • Individualvereinbarungen, § 305 Abs. 1 S. 3 BGB
  • Individualabreden, § 305b BGB
  • Überraschende Klauseln, 305c BGB
  • Kollidierende AGB

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