Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient gem. § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG ist in vier Kapitel und einen Anhang gegliedert. Zunächst werden in Kapitel 1 allgemeine Bestimmungen geregelt. Kapitel 2 regelt Rechtsfolgen. In Kapitel 3 sind verschiedene Verfahrensvorschriften benannt. Nach den Straf- und Bußgeldvorschriftsen in Kapitel 4 folgt mit dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG die sog. "Schwarze Liste".
Gliederung UWG
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
§ 4a Aggressive geschäftliche Handlungen
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
§ 7a Einwilligung in Telefonwerbung
Kapitel 2 Rechtsfolgen
§ 8 Beseitigung und Unterlassung
§ 8a Anspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150
§ 8b Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 8c Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
§ 11 Verjährung
Kapitel 3 Verfahrensvorschriften
§ 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung
§ 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
§ 13a Vertragsstrafe
§ 14 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 15 Einigungsstellen
§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften
§§ 17 bis 19 (weggefallen)
§ 20 Bußgeldvorschriften