Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Im Fernabsatz sind gem. § 1 Abs. 2 PAngV weitere Angaben zu machen. Fernabsatzverträge sind im BGB definiert und betreffen insbesondere den E-Commerce bzw. das Online-Shopping.
Im Fernabsatz sind gem. § 1 Abs. 2 PAngV weitere Angaben zu machen. Fernabsatzverträge sind im BGB definiert und betreffen insbesondere den E-Commerce bzw. das Online-Shopping.
Marktverhaltensregelungen sind das Ladenschlussgesetz des Bundes und die Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze der Länder.
Marktverhaltensregelungen sind die u.a. folgenden Vorschriften, welche Zulassungspflichten bei der Vermarktung eines Produktes oder von Dienstleistungen vorsehen:
Spezialgesetzliche Regelungen zu Vertriebsverboten oder Vertriebsbeschränkungen können Marktverhaltensregelungen darstellen. Bei Missachtung der Vertriebsverboten oder -beschränkungen kommt ein Wettbewerbsverstoß in Betracht.