Marktverhaltensregelungen sind die u.a. folgenden Vorschriften, welche Zulassungspflichten bei der Vermarktung eines Produktes oder von Dienstleistungen vorsehen:
Unlautere Handlungen im Wettbewerbsrecht / UWG
Spezialgesetzliche Regelungen zu Vertriebsverboten oder Vertriebsbeschränkungen können Marktverhaltensregelungen darstellen. Bei Missachtung der Vertriebsverboten oder -beschränkungen kommt ein Wettbewerbsverstoß in Betracht.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Diesen Regelungen kommt auch eine wettbewerbsrechtliche Bedeutung zu. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des AGB-Rechts kommt regelmäßig auch ein Rechtsbruch nach § 3a UWG in Betracht, da es sich bei AGB-Normen meist um Marktverhaltensregelungen handelt. Dies führt (auch) zu einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen AGB-Klausel.
Marktverhaltensregelungen sind die §§ 19, 20 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und § 5 DL-InfoV.
Es existieren umfangreiche gesetzliche Regelungen über unternehmensbezogene Informationspflichten. Hierzu gehören u.a. auch Vorschriften über das Impressum. Die Vorschriftsen über unternehmensbezogenen Informationspflichten unterschiedliche Vorgaben zu Art und Umfang der Identifikation eines Unternehmens. Insbesondere die Angabe von Namen, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. werden insoweit regelmäßig gefordert.