Das Wettbewerbsrecht dient dem fairen Wettbewerb. Es schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigen kann. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens können wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Übersicht Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist Bestandteil des Wirtschaftsrechts. Es werden im Rahmen des Wettbwerbsrechts insbesondere Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Auch die Allgemeinheit hat ein Interesse an unverfälschtem Wettbewerb, welche deshalb vom Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützt wird (Schutzzwecktrias).
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden einerseits unlautere Handlungen definiert und verboten. Verstöße gegen diese Vorgaben führen vor allem zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen. Auch Schadenersatz und weitere Ansprüche sind möglich und im Gesetz geregelt. Außerdem enthält das Gesetz Strafnormen mit besonderen Regelungen zu strafbaren (Wettbewerbs-) Handlungen. Verstöße gegen die Strafnormen werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.
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Ausgewählte Aspekte des Wettbewerbsrechts
Unlauterer Wettbewerb
Unlautere geschäftliche Handlungen sind als unlauterer Wettbewerb regelmäßig unzulässig. Das UWG etabliert dabei eine spezielle Systematik, die zur Ermittlung der Unlauterkeit bzw. des unlauteren Wettbewerbs herangezogen werden kann. Es kann zwischen Regelungen zum Abnehmerschutz ("Schwarze Liste", aggressive geschäftliche Handlungen, Irreführung) , Mitbewerberschutz, Rechtsbruch, vergleichender Werbung und unzumutbarer Belästigung unterschieden werden.
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Lauterkeits- / Wettbewerbsschutz
Das UWG enthält ein differenziertes Regelwerk zum Lauterkeits- / Wettbewerbsschutz. Neben Generalklauseln ist der Wettbewerbsschutz speziell für Abnahmer und Mitbewerber geregelt. Außerdem existieren Regelungen zur vergleichenden Werbung und zur unzumutbaren Belästigung.
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Ansprüche im UWG
Bei Verstößen gegen das UWG stehen den Verletzten umfangreiche Ansprüche zur Verfügung. Daneben existieren straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen. Wichtige Ansprüche im UWG sind Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.
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